Aktuelle Bestimmungen:
Im Rahmen der sich verschärfenden Situation und der ausreichenden Verfügbarkeit von Impfseren haben sich einige Punkte in Bezug auf Zugang und Testung verändert.
Der Besuchsnachweis ist weiterhin zu führen und auch bei möglichen Symptomen muss getestet werden. Die namentliche Rückverfolgbarkeit ist notwendig.
Testnotwendigkeiten:
• Alle Besucherinnen und Besucher, egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft, müssen einen aktuellen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
• Für die unten stehenden Testzeiten bieten wir den Test im Haus an. Zu abweichenden Besuchszeiten müssen Sie einen gültigen negativen Test aus einem Testzentrum mitbringen.
Testzeiten im Haus
Montag 11:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 15:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 15:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 15:30 – 17:30 Uhr
Freitag 10:00 – 12:00 Uhr
Samstag 12:00 – 14:00 Uhr
Sonntag 10:00 – 12:00 Uhr
Wer die o.g. Anforderungen nicht erfüllt, darf das Haus nicht betreten.