Informationen und Aushang zum Thema
Testung und Zugang zur Einrichtung
Im Rahmen der sich verschärfenden Situation und der ausreichenden Verfügbarkeit von Impfseren haben sich einige Punkte in Bezug auf Zugang und Testung verändert.
Der Besuchsnachweis ist weiterhin zu führen und auch bei möglichen Symptomen muss getestet werden. Wer sich weigert, dem wird der Zutritt verwehrt. Weiterhin wurde in der Verfügung vom 17.9.21 die namentliche Rückverfolgungsmöglichkeit explizit gefordert.
Testnotwendigkeiten:
•Bis einschließlich 21. November 21 entfällt für genesene und geimpfte Besucher*innen die Testpflicht.
•Ab dem 22. November 2021 entfällt die o. a. Testpflicht für geimpfte Besucher*innen, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besucher*innen, falls der Genesenennachweis nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Falls doch, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.
•Sonstige Besucher*innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.
Die bedarfsgerechten Testzeiten sind folgende: ohne Voranmeldung, nehmen Sie sich etwas Zeit, da unsere Tester im gesamten Haus unterwegs sind.
Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 11:00 - 13:00 Uhr
Freitag 10:00 – 14:00 Uhr
Samstag 10:00 – 14:00 Uhr
Das Team des AWO-Marie-Juchacz-Seniorenzentrums Unna
Stand: ab 15.11.2021 gültig